Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen e.V.

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Herzlich willkommen beim Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen e.V..

Der OGV Wetzlar-Dutenhofen wurde 1939 gegründet. Ihm gehören zur Zeit 215 Mitglieder an.

In vielen Veranstaltungen erhalten unsere Mitglieder Tipps und Anregungen zum Obst- und Gartenbau sowie zur Landschaftspflege.

Jährlich organisieren wir Lehrfahrten, Schnittkurse, Veredlungslehrgänge und Vorträge.

Der Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen e.V. ist einer von 29 Vereinen im Kreisverband Wetzlar für Obstbau, Garten und Landschaftspflege e.V..

Der Kreisverband Wetzlar für Obstbau,Garten- und Landschaftspflege e.V. ist einer von 21 Kreisverbänden, welche im Landesverband LOGL Hessen e.V. organisiert sind.

Dieser wiederum gehört der Dachorganisation VGiD Verband der Gartenbauvereine in Deutschland eV. an.

Wir über uns

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Dutenhofen

Leistungen:

  • Beratung und fachtechnische Betreuung bei der Anlage von Obstanlagen, Gärten und landschaftspflegerischen Projekten
  • Hilfe bei der Anlage von Schul- und Lehrgärten
  • Hilfe bei der Pflege und Unterhaltung der Gärten
  • Neuanpflanzungen und ggf. (die) Übernahme der regelmäßigen Pflege (Erziehungs- und Aufbauschnitte), Erhaltung alter Bestände mit dem Ziel alte Obstsorten zu erhalten.
  • Erhaltung und Pflege von Streuobstbeständen mit hohem Altholzanteil (alte Obstbaumbestände zur Erhaltung als Biotopraum für Vögel und Insekten)
  • Pflege und Vermehrung alter und heimischer Obstsorten
  • Sortenberatung in den Bereichen Obst- und Gartenbau insbesondere hinsichtlich der Standortwahl, der Resistenz und Pflanzung
  • Gestaltung von Gärten und Biotopanlagen in Schulen und Kindergärten einschließlich der Durchführung von Wettbewerben
  • Beratung um Pflanzenschutz unter Beachtung der entsprechenden Gesetze


Landschaftspflege:

  • Pflege von Grüngürteln an Ortsrandlagen (Anlage von Hecken und Sichtschutzpflanzungen)
  • Aktiver Vogelschutz durch das Aufstellen und die Kontrolle von Nistkästen und die Schaffung von natürlichen Bruthöhlen
  • Fachtechnische Betreuung bei der Kompostierung und der Verwertung von Grünrückständen
  • Nützlingspflege durch die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Insekten (z. B. Schlupfwespen). Hierzu zählen auch die Schulungen von Kindern und deren Wettbewerbe wie die Schaffung von „Insektenhotels”


Aus- und Fortbildungsmaßnahmen:

  • Bildungsarbeit auf dem Gebiet der Gartenkultur und -gestaltung sowie Landschaftspflege durch Vorträge und Praxiskurse
  • Unterrichtung an Schulen und in Kindergärten
  • Vierteljährliche Herausgabe einer Vereinszeitung zum Thema Obst- und Gartenbau mit aktuellen Arbeitsthemen

  

Der Vorstand

Wir freuen uns, Sie an dieser Stelle
näher mit den Mitgliedern unseres
Vereinsvorstandes bekannt zu machen.

 


1. Vorsitzender
Wolfgang Gerlach
Rosenweg 7
35582 Wetzlar
Tel.: 0641-2502401
Mobil: 0171-3726235
Fax: 0641-2502402
obst(at)wolfganggerlach.de


2. Vorsitzender
Reiner Nitsch
An der Bahn 13
35582 Wetzlar
Tel: 0641-21434
reiner.nitsch(at)freenet.de


Kassenwart
Kerstin Habig
Tel: 0163-4818013
kerstinhabig(at)web.de


Schriftführerin
Petra Spennemann
Mobil :0163-4818013
petra-spennemann(at)web.de


Fachwart
Edith Gerlach
Mobil :0712-6952824


Beisitzer
Markus Portner
Tel: 0641-2500011


Beisitzer
Julian Hahnfeld
Tel. 0641-25286

Aktuelles / Tipps




Wegen Corona sind alle sonst üblichen Veranstaltungen bis auf weiteres ausgesetzt. Die Jahreshauptversammlung wir einberufen, sobald es die Umstände zulassen

Festschrift vom 50.jährigen Vereinsjubiläum

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Festschrift vom 75.jährigen Vereinsjubiläum

Festschrift vom 75.
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Bilder vom Naschmarkt

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Bilder vom Tag der offenen Tür

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Terminkalender 2021/22

Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen e.V.
Terminkalender 2021/22


Wegen Corona sind alle sonst üblichen Veranstaltungen bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Jahreshauptversammlung wir einberufen, sobald es die Umstände zulassen.

 

Datum

 Aktion / Veranstaltung  

 Ort / Zeit





 

Satzung

Satzung für den Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen<br>Stand März 2009 (nach JHV)

Satzung für den Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen

 

§1

Name - Sitz

 

Der am 8.3.1939 gegründete Verein hat den Namen Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen. Der Verein ist im Vereinsregister

eingetragen und führt nach Eintragung den Zusatz "e.V." Der Verein hat seinen Sitz in 35582 Wetzlar - Dutenhofen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2

Gemeinnützigkeit - Zweckbestimmung

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"

der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Obstbaues, der Garten- und Landschaftspflege, des Natur- und Umweltschutzes im Sinne

des Bundesnaturschutzgesetzes, (die Verschönerung des Ortsbildes, der Gemarkung und die Förderung des Heimatgedankens).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beratung, Ausbildung und Fortbildung auf allen Gebieten des

Satzungszweckes, durch die Schaffung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, durch die Erhaltung und Verbesserung naturnaher

Landschaft, durch die Erhaltung und Pflege Landschaftsprägender Obstgehölze sowie durch Beratung und Mitarbeit bei Maßnahmen der

Landschaftspflege und des Umweltschutzes im Stadtteil Dutenhofen.

 

§3

Mitgliedschaft

 

Der Verein setzt sich aus Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern zusammen.

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme und Beitragzahlung begründet. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme

entscheidet der Vorstand.

Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen, Vereine und Privatunternehmen können als fördernde Mitglieder

aufgenommen werden.

Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern infolge langer Vereinszugehörigkeit oder wegen besonderer Verdienste durch den Vorstand

ernannt werden.

Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Aushändigung einer Urkunde verbunden. Mitglieder die das 75. Lebensjahr vollenden und mindestens 25 Jahre dem Verein angehören, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ehrenmitglieder nach dieser Voraussetzung sind auf Lebenszeit beitragsfrei gestellt

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

 

§4

Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt. Dieser ist zum Schluss des Geschäftsjahres schriftlich zu erklären.

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen, Vereinigungen und Privatunternehmen mit dem Liquidationsbeschluss.

Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss.

 

§5

Ausschluss

 

Ein Mitglied ist auszuschließen, wenn es drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres mit dem Beitrag im Rückstand ist. Ein Mitglied oder

eine Organisation ist auszuschließen, wenn es bzw. sie das Ansehen des Vereins verletzt, gefährdet oder dem Vereinszweck zuwider handelt.

Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Er ist erst dann

mitzuteilen, wenn der Vorstand das Mitglied vorher zur Erfüllung seiner Pflichten vergeblich aufgefordert hat.

Gegen den Ausschluss oder die Ablehnung einer Aufnahme kann beim Vorstand Beschwerde eingelegt werden. Über diese entscheidet die

nächste Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.

 

§6

Organe des Vereins

 

Der Verein hat folgende Organe, die der Erfüllung seiner Aufgaben dienen:

1. Vorstand

2. Mitgliederversammlung

 

§7

Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der:

1. Vorsitzenden

2. Vorsitzenden

1. Kassierer/In

2. Kassierer/In

1. Schriftführer/In

zwei Fachwarten/Beisitzer/Innen

 

Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1 Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sowie der 1 Kassierer.

Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Der/die 1. Vorsitzende, der/die bei Verhinderung durch den/die 2. Vorsitzende/n vertreten wird, führt in allen Sitzungen und Versammlungen

den Vorsitz und sorgt für die gewissenhafte und pünktliche Ausführung der Versammlungs- und Vorstandsbeschlüsse.

Allgemein regelt der Vorstand unter sich eine Aufgabenteilung.

Den Kassierern/Kassiererinnen obliegen die Verwaltung der Vereinskasse und die Erhebung der Beiträge sowie die Erledigung aller den

Verein betreffenden Geldgeschäfte. Über alle Vorgänge ist ein Kassenbuch in übersichtlicher Form zu führen.

Die Kassenprüfung hat vor Ablauf eines Geschäftsjahres zu erfolgen und ist durch zwei von der Jahreshauptversammlung zu bestimmenden

Mitgliedern vorzunehmen.

Von ihnen ist immer jährlich je ein Prüfer durch die Versammlung neu zu wählen.

Die Entlastung von Kassierer/in und Vorstand erfolgt auf Antrag aus der Versammlung.

Der/die Schriftführer/in hat von jeder Vorstandssitzung, Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung der Mitglieder eine Niederschrift anzufertigen,

die von zwei zu benennenden Mitgliedern durch Unterschrift bestätigt wird. Die Verlesung einer Niederschrift kann verlangt werden.

Zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist die Anwesenheit von mindestens 5 Vorstandsmitgliedern erforderlich.

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher

Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden. Vorstandssitzungen werden von

dem/der 1. Vorsitzenden einberufen. Eine Vorstandssitzung muss innerhalb von zwei Wochen stattfinden, wenn dies 5 Vorstandsmitglieder

schriftlich bei dem/der 1. Vorsitzenden beantragen.

Der Gesamtvorstand, der 10 Mitglieder umfasst, ist in der Jahreshauptversammlung der Mitglieder in zweijährigem Turnus so zu wählen,

dass jährlich 5 Mitglieder ausscheiden und durch Neuwahl zu ersetzen sind. Der Wahlmodus ist durch den Vorstand festzulegen.

Dabei ist darauf zu achten, dass nicht der/die 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende zugleich ausscheiden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

§8

Versammlungen

 

Es gibt zwei Arten von Versammlungen:

a) Mitgliederversammlung

b) Jahreshauptversammlung der Mitglieder

 

Zu beiden Versammlungen werden die Mitglieder durch den/die 1. Vorsitzenden bzw. dessen/deren Vertreter/in eingeladen.

Die Einladung zu einer Versammlung,

gleich welcher Art, hat mindestens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitglieder werden schriftlich benachrichtigt.

 

zu a) Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung kann jederzeit auf Wunsch des/der 1. Vorsitzenden unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen werden.

Dies gilt auch für den Fall,

wenn der Gesamtvorstand die Einberufung mit einfacher Mehrheit beschließt oder mindestens 1 /5 der Mitglieder eine solche verlangt.

Eine Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.

 

zu b) Jahreshauptversammlung der Mitglieder

Die Jahreshauptversammlung der Mitglieder ist innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres einzuberufen. Die Tagesordnung für diese

muss mindestens folgende Punkte enthalten:

1. Jahresbericht des/der 1. Vorsitzenden

2. Kassenbericht und Bericht eines/r Kassenprüfers/in

3. Entlastung des Vorstandes

4. Neuwahlen bzw. Ergänzungswahlen

5. Beschlussfassung über Anträge

Eine Tagesordnung ist zu Beginn der Versammlung durch diese zu genehmigen. Anträge zur

Jahreshauptversammlung sollen 7 Tage vorher schriftlich bei dem/der 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand und nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen.

Wahlen und Beschlüsse können durch Handzeichen erfolgen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor oder verlangt ein Mitglied der

Versammlung eine geheime Beschlussfassung, so müssen Wahl und Beschlussfassung geheim erfolgen. Es entscheidet die einfache

Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit das Los.

Alle in § 8 dieser Satzung aufgeführten Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig,

sofern die Einladungen ordnungsgemäß erfolgten.

 

§9

Beitrag - Verwendung des Vereinsvermögens

 

Zur Durchführung der Vereinszwecke ist von jedem Mitglied ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe durch die Jahreshauptversammlung

festgesetzt wird.

Er ist innerhalb eines Jahres an den Verein zu entrichten.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch andere

Zuwendungen des Vereins.

Es besteht für kein Mitglied beim Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Eingezahlte Kapitalanteile und der gemeine Wert von Sachleistungen werden nicht erstattet. Es darf keine Person durch Ausgaben, die

den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismßig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wetzlar,

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

 

§ 10

Verfügungsfonds

 

Der Vorstand kann dem/der 1. Vorsitzenden einen Verfügungsbetrag zur Wahrnehmung von Vereinsbelangen zubilligen.

 

§11

Auflösung

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Gültigkeit

des Beschlusses ist es notwendig, dass mindestens 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen.

Der Verein gilt als aufgelöst, wenn die Zahl der Mitglieder unter drei sinkt. Es treten die Voraussetzungen der §§ 73 und 74 BGB ein

 

§12

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.

Alle vorhergehenden Satzungen verlieren mit der Verabschiedung dieser Satzung ihre Gültigkeit.

 

Interessante Links

Fühlen Sie sich manchmal auch etwas überfordert von der Informationsflut im Internet?
Wir haben für Sie das Netz durchforstet und ganz gezielt interessante Links zusammengestellt.
Diese aktualisieren wir laufend, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, öfter mal vorbeizuschauen.

Landesverband Hessen für Obstbau, Garten und Landschaftspflege e.V

Kreisverband Wetzlar für Obstbau, Garten- und Landschaftspflege e.V.!

Die Obstbauseite Mainfranken

Hessische Gartenakademie in Geisenheim

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

NABU Naturschutzbund-Bundesverband

Naturschutz-Akademie Hessen in Wetzlar 

Pomologen-Verein Landesgruppe Hessen

Garten Schule

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Tel.: 0641-2502401
Mobil: 0171-3726235
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Obst- und Gartenbauverein Dutenhofen e.V.
Rosenweg 7, D 35582 Dutenhofen,
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Telefon: 0641-2502401

Der Verein ist beim Amtsgericht Wetzlar eingetragen.

 

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Wolfgang Gerlach: obst(at)wolfganggerlach.de

- technische Umsetzung:

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Zuletzt aktualisiert: 06.2020

 

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